Schritt für Schritt...
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Das Wichtigste zuerst
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Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, muss Ihnen ein*e Allgemeinmediziner*in oder ein*e Facharzt*Fachärztin eine Verordnung für Ergotherapie ausstellen.
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Auf dieser Verordnung muss sich sowohl die Anzahl der Therapieeinheiten (z.B. 10 Einheiten), die Dauer pro Einheit (z.B. 60min) und bei Bedarf “Hausbesuch” als Therapieform befinden.
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Ohne Anführung von "Hausbesuch" auf der Zuweisung durch den*die zuständige*r Ärztin*Arzt kann der Hausbesuch auch nicht mit den Kassen abgerechnet werden!
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Derzeit ist keine Bewilligung bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK sowie bei der BVAEB notwendig (bis auf Wiederruf, Stand April 2025).
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Die SVS muss weiterhin chefärztlich bis zur zweiten Behandlung bewilligt werden. Dies wird von der Ergotherapeutin eingereicht!
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Therapiedurchführung
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Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt nach Terminisierung durch einen Hausbesuch oder in der Praxis.
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Bei der ersten Therapieeinheit wird die Anfangsbefundung sowie Zielevaluation durchgeführt. Daher empfehle ich, alle relevanten Arztbriefe und weitere schriftliche Informationen bereit zu halten.
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Bis zur zweiten Therapieeinheit muss die Verordnung vorhanden sein.
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Die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlungseinheit mittels Bar- oder Kartenzahlung (Wahltherapie ÖGK).
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Eine monatliche Abrechnung per Überweisung ist nach Aushändigung einer Teilverrechnung binnen einer Woche möglich (Wahltherapie ÖGK).
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Vergütung
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Am Ende der Therapieeinheiten erhalten Sie eine Honorarnote, welche gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden kann (ÖGK)
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Für Kassenpatienten fallen keine direkten Kosten an -eventuelle Selbstbehalte sind davon ausgeschlossen.
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Die Verrechnung erfolgt nur zwischen Ergotherapeutin und Krankenkasse (SVS sowie BVAEB).
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Die Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse.
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Zusatzversicherungen übernehmen oft den restlichen Betrag.